Baugenehmigung für Carports
Da der Mensch nicht sehr häufig ein Carport baut, gilt das Wissen über das Baurecht für Carports nicht als Allgemeinwissen. Hat man sich einmal durch die Informationen durchgearbeitet könnte man als Experte auftreten, wird das erworbene Wissen wohl aber in den nächsten 20 Jahren nicht wieder benötigen. Deshalb sollten Sie unseren kompetenten Service nutzen.
Carport = offene Garage
Das Carport wird im Baurecht als solches nicht extra geführt. Es wird im Allgemeinen als Garage behandelt, für die in den meissten Bundesländern eigene Bestimmungen vorliegen. Teilweise ist aber durch die offene Bauweise ein Carport genehmigungsfähig wo eine geschlossene Garage aus optischen Gründen nicht erlaubt wäre.
Es kommt darauf an
Leider kann man in Deutschland nicht generell sagen, ob ein Carport eine Baugenehmigung benötigt oder nicht. Das hängt von vielen Dingen ab.
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